Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der bisherige „Laborüberweisungsschein“ (Muster 10) nun umbenannt wurde in „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“ (Muster 10).
Das neue Muster 10 tritt ohne Stichtagsregelung zum 01.04. in Kraft.
Für das Praxisverwaltungssystem hat das Ankreuzfeld „Behandlung gemäß §116b SGB V“ dann jedoch die Bedeutung „SER“ (SER = Soziales Entschädigungsrecht).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Praxisnachrichten der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_67947.php
(externer Link_Weiterleitung zur KBV Hompage)
Sie können sich auch zu jeder Zeit mit Ihren Fragen an uns wenden.